Unsere Förderung

Voraussetzungen für eine Förderung

Alle, die sich an uns wenden, um eine finanzielle Förderung zu erhalten, haben großes Leid erfahren und als sehr kleine Stiftung können wir von uns behaupten, auch auf jeden einzelnen Fall mit größtmöglichem Einfühlungsvermögen einzugehen - im besten Falle mündet ein solcher Dialog dann nach allen darüber hinaus notwendigen formellen Abläufen tatsächlich in einer finanziellen Förderung.

Bei Betrachtung der einzelnen Schicksäle, kann ich gleichzeitig beobachten, dass mir doch auch immer ähnliche Fragen gestellt werden, die an dieser Stelle für künftige Antragsteller schon vor der ersten Kontaktaufnahme geklärt werden können.

Wir sind streng an unsere eigene Satzung gebunden und vor dem Finanzamt muss am Ende alles hieb- und stichfest dargestellt werden.
Eine sogenannte Dachstiftung als unterstützendes, übergeordnetes Organ, hilft uns bei dieser Überprüfung.

Grund-Voraussetzung für eine Förderung ist kein bestimmtes Alter, aber eine Traumatisierung, die bereits in der Kindheit erfolgte und zwar im Zusammenhang mit EINEM der folgenden 3 Kriterien:

  1. Gewalt oder
  2. Vernachlässigung oder
  3. Missbrauch

Welcher Punkt auch wirklich zutrifft: es ist IMMER eine kurze Stellungnahme eines Arztes, Psychiaters und/oder Psychologen in schriftlicher Form nötig!

Darüber hinaus sind Formulare auszufüllen und Nachweise über die jeweilige finanzielle Hilfsbedürftigkeit zu erbringen.

Diese Dokumente können Sie selbst herunterladen, Sie tragen den Titel „Einzelfall Hilfe“ und sind hier auf der Homepage zu finden unter…

Förder-Möglichkeiten

Hier gibt es grundsätzlich zwei Ansätze:

  1. Fördergelder für gegenständliche Dinge (Möbel, Kleider etc.), die bei der Bewältigung des Traumas hilfreich erscheinen und somit Therapie-Charakter haben.
  2. Therapien selbst, die entweder grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen werden oder nicht zum jetzigen Zeitpunkt (weil z.B. zwischen zwei Anträgen einer Langzeit-Therapie ein bestimmtes zeitliches Intervall liegen muss).

Was wir nicht fördern (können)

… sind grundsätzlich all die Therapien, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen (würden). Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, können und sollen unsere Stiftungsgelder fließen.

Über diesen Grundsatz hinaus gilt:

  1. wir können und dürfen wirklich nur Gelder ausgeben, wenn es sich um ein Trauma in Folge
    - Gewalt oder
    - Vernachlässigung oder
    - Missbrauch handelt.

    Auf der Suche nach einer Therapiemöglichkeit nach Unfall oder einer Krankheit oder Behinderung müssten Sie sich an eine andere Stiftung wenden, hier dürfen wir nicht helfen, da wir an unsere Satzung gebunden sind.
  2. Ein großes Thema ist seit einigen Jahren die Anschaffung und Ausbildung eines sog. Assistenzhundes bei komplex traumatisierten Menschen.
    Aufgrund meiner therapeutischen Ausbildung und Erfahrung, halten wir viel davon und sind überzeugt, dass ein gut geschulter Hund als treuer, sozialer Begleiter zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität führen kann.
    Wir haben deshalb in den letzten Jahren etliche dieser Hunde ausbilden lassen, aber leider nicht nur positive Erfahrungen gemacht mit dem Ergebnis, dies im Moment auf unbestimmte Zeit zu stoppen. Zu viele Stellschrauben gibt es bei solch einem sehr teuren und aufwändigen Projekt, als dass es uns als Stiftungsvorstände möglich wäre, dies überhaupt oder gar seriös überprüfen zu können.
    Schon bei Antragstellung hat der Betroffene in der Regel einen Züchter an der Hand, gibt es schon den Hundetrainer, der in Frage kommt und manchmal ist der Hund selbst schon ausgesucht.
    Es gibt keine Chance mehr für uns, Züchter und Trainer zu empfehlen, die wir als seriös einstufen.
    Auch können wir nicht wirklich herausfinden, ob für den Betroffenen ein Assistenzhund wirklich die beste Therapieform darstellt, ob er sich darüber hinaus überhaupt adäquat um dieses Tier im Alltag kümmern kann.
  3. Immer wieder ereilen uns Hilferufe bei Verdacht auf Missbrauch, zB durch den getrennt lebenden Vater eines (gemeinsamen) Kindes.
    Diese Absagen empfinden wir als besonders tragisch, denn alle bisherigen Versuche, Hilfe zu bekommen in dieser Notlage, haben offensichtlich nicht gefruchtet.
    In eine Familie hineinzugehen und solchen Verdachtsmomenten auf die Spur zu kommen, obliegt aber keiner Stiftung – das ist dann ein Fall für Familienhelfer, Sozialarbeiter, Jugendämter und Gerichte.