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Auszug aus der Satzung
"...Die Stiftung hat den Zweck, misshandelten, missbrauchten,
traumatisierten oder vernachlässigten Kindern zu helfen,
sie in ihrer Notlage zu schützen, zu unterstützen und
ihnen Hilfe zu vermitteln. Dies gilt auch für Jugendliche
und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Keinerlei Rolle spielen
auch Geschlecht, Nationalität, Religion oder ethnische
Zugehörigkeit. Es kann sich um eine akute Notlage handeln,
aber auch um Maßnahmen im Sinne mittel-, langfristiger
oder präventiver Hilfe. Die Stiftung verfolgt damit
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.
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