Auszug aus der Satzung

"...Die Stiftung hat den Zweck, misshandelten, missbrauchten, traumatisierten oder vernachlässigten Kindern zu helfen, sie in ihrer Notlage zu schützen, zu unterstützen und ihnen Hilfe zu vermitteln. Dies gilt auch für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Keinerlei Rolle spielen auch Geschlecht, Nationalität, Religion oder ethnische Zugehörigkeit. Es kann sich um eine akute Notlage handeln, aber auch um Maßnahmen im Sinne mittel-, langfristiger oder präventiver Hilfe. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.