| Rechtliche Konstruktion
Stiftung Kinderwürde ist eine nichtrechtsfähige Stiftung,
die von einer sogenanten Dachstiftung betreut wird.
Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung hätte ein
weitaus größeres Startvermögen erfordert und würde zudem
einen wesentlich größeren Verwaltungsaufwand auslösen.
Nachteile hat die fehlende Rechtsfähigkeit für
den Spender nicht, vielmehr besteht eine zusätzliche
Hilfs- und Kontrollinstanz, die potentielle Spender
wohl eher schätzen werden.
Dachstiftung ist die Stiftung
Kinderfonds, die sowohl
bei der Gründung beratend zur Seite stand als auch
die juristische Treuhänderstellung übernommen
hat. Dazu wird über deren Servicefirma Stiftungszentrum
die sog. Basisverwaltung geleistet, die die Betreuung
des Stiftungsvermögens ebenso umfasst wie die jährliche
Prüfung der Stiftungsaktivitäten durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wofür insgesamt
pro Jahr 3% der Erträge fällig werden.
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