Rechtliche Konstruktion

Stiftung Kinderwürde ist eine nichtrechtsfähige Stiftung, die von einer sogenanten Dachstiftung betreut wird. Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung hätte ein weitaus größeres Startvermögen erfordert und würde zudem einen wesentlich größeren Verwaltungsaufwand auslösen. Nachteile hat die fehlende Rechtsfähigkeit für den Spender nicht, vielmehr besteht eine zusätzliche Hilfs- und Kontrollinstanz, die potentielle Spender wohl eher schätzen werden.

Dachstiftung ist die Stiftung Kinderfonds, die sowohl bei der Gründung beratend zur Seite stand als auch die juristische Treuhänderstellung übernommen hat. Dazu wird über deren Servicefirma Stiftungszentrum die sog. Basisverwaltung geleistet, die die Betreuung des Stiftungsvermögens ebenso umfasst wie die jährliche Prüfung der Stiftungsaktivitäten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wofür insgesamt pro Jahr 3% der Erträge fällig werden.