Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

...die Durchführung eigener Hilfsmaßnahmen wie z.B. persönliche Betreuungsaktionen oder Schutzmaßnahmen für einzelne Kinder oder
-gruppen,

...durch direkte finanzielle oder per Sachmittel umgesetzte Unterstützung von Kindern bzw. deren Familien oder sonstigen Betreuungspersonen, wenn diese aufgrund ihrer seelischen, physischen oder psychischen Situation Hilfe benötigen und aufgrund ihrer finanziellen Situation dazu selbst nicht in der Lage sind...."