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Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht
durch:
...die Durchführung eigener Hilfsmaßnahmen wie z.B.
persönliche Betreuungsaktionen oder Schutzmaßnahmen
für einzelne Kinder oder
-gruppen,
...durch direkte finanzielle oder per Sachmittel umgesetzte
Unterstützung von Kindern bzw. deren Familien oder sonstigen
Betreuungspersonen, wenn diese aufgrund ihrer seelischen,
physischen oder psychischen Situation Hilfe benötigen
und aufgrund ihrer finanziellen Situation dazu selbst
nicht in der Lage sind...."
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